Dienstag, 25. Juli 2017

[ #Gewerkschaften ] Der Europäische Gewerkschaftsbund


Die historischen Ursprünge des Europäischen Gewerkschaftsbundes sind mit der Geschichte der Europäischen Union verwoben und gehen auf die frühen 1950er Jahre zurück.

Schon 1950 wurde die Europäische Regionalorganisation des Internationalen Bundes Freier Gewerkschaften (ERO-IBFG) gegründet, der 20 gewerkschaftliche Dachverbände aus 18 westeuropäischen Ländern angehörten.Zwei Jahre später bildete sich unter dem Eindruck der neugegründeten "Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl"(EGKS)der sogenannte 21er-Ausschuß, in dem nationale Mitgliedsbünde des IBFG und die Industriegewerkschaften aus der Montanindustrie (Kohle und Stahl) vertreten waren. Der 21er-Ausschuß beschränkte sich auf die EGKS-Staaten.

Nach der Unterzeichnung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Jahre 1957 tagten die europäischen Mitgliedsverbände des IBFG 1958 in Düsseldorf und gründeten das Europäische Gewerkschaftssekretariat, dem die nationalen Dachverbände der Gewerkschaften aus den EWG-Staaten angehörten.

Der Europäische Gewerkschaftsbund in der heutigen Form (EGB, englisch ETUC für European Trade Union Confederation) wurde 1973 gegründet. Er vertritt 82 nationale Gewerkschaftsbünde aus 36 Ländern und 12 europäische Branchenverbände mit insgesamt 60 Millionen Mitgliedern.

Mitwirkungs- und Gestaltungsrechte. Als Vertreter der europäischen ArbeitnehmerInnen ist der EGB direkt an den europäischen Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Er kann mit den europäischen Arbeitgeberverbänden Vereinbarungen abschließen. Auf Beschluss des Rats und des Europäischen Parlaments können diese Rechtsstatus erlangen.

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